Mittwoch, 21. September 2005

Die Quelle der ´Texte "Auflösung des Bundestages" und "Die Vertrauensfrage"

Den Text zur "Vertrauensfrage" haben wir von einer Seite kopiert und den Text zur "Auflösung des Bundestages" haben wir selbst verfasst, die Stellunganahme haben wir selbstverständlich ebefalls selbst geschrieben.

Dienstag, 20. September 2005

Stellungnahme

Realschule Bornhöved, Klasse 10d, Wirtschaft/Politik
Wir haben uns mit dem Thema "Vorgeschichte zur Bundestagswahl 2005" gewählt, weil wir viel Interesse an der Vorgeschichte von den Bundeswahlen haben.

Bornhöved, den 20.09.2005

Donnerstag, 15. September 2005

Auflösung des Bundestages

Gerhard Schröder wollte mit der Vertrauensfrage überprüfen, ob seine Partei noch hinter ihm steht.
Schröder erhielt keine Mehrheit,somit versagte die Vertrauensfrage. Im Anschluß daran hatte der Bundespräsident Horst Köhler 21 Tage, also drei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob der Bundestag aufgelöst wird.
horst koehler

Horst Köhler entschied sich dafür, somit reichten Bundestagsabgeordnete eine Klage ein und das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Auflösung des Bundestages rechtmäßig ist. Am 18.09.2005 wird die neue Bundestagswahl stattfinden.
Hätte das Bundesverfassungsgericht der Auflösung keine Rechtmäßigkeiten zugesprochen, so wäre Gerhard Schröder bis Herbst 2006 im Amt geblieben und hätte erneut die Vertrauensfrage gestellt.
Beitrag von schwarzGold

Dienstag, 13. September 2005

Die Vertrauensfrage

gerhard schrderDie Vertrauensfrage ist ein politisches Instrument in vielen Demokratien. Die Regierung kann dem Parlament die Vertrauensfrage stellen, um festzustellen, ob es mit ihrer Haltung grundsätzlich noch übereinstimmt und gravierende Konflikte abklären. Ein negatives Ergebnis führt häufig zum Rücktritt der Regierung oder zu Neuwahlen.

Demokratie ist Macht auf Zeiten in Deutschland spricht man von einer Vertrauensfrage im Sinne von Artikel 68 des Grundgesetzes, wenn der Bundeskanzler an den Bundestag den Antrag richtet, ihm das Vertrauen auszusprechen.

Der Unterschied zum konstruktiven Misstrauensvotum liegt darin, dass der Bundeskanzler selbst die Initiative ergreift und nicht vom Parlament gegen ihn vorgegangen wird. Er kann mit der Vertrauensfrage oder schon mit ihrer bloßen Androhung die ihn tragende Parlamentsmehrheit disziplinieren. Wird sie nicht positiv beantwortet, kann er dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.

Die Vertrauensfrage kann nicht beliebig zur Auflösung des Bundestages zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt genutzt werden, vielmehr muss eine „echte“ Regierungskrise vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich einer Organklage 1983 dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten in dieser Frage allerdings einen großen Beurteilungsspielraum zugebilligt. Diesen Spielraum hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung über die Anträge gegen die Auflösung des Bundestages 2005 bestätigt.

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