
Die Vertrauensfrage ist ein politisches Instrument in vielen Demokratien. Die Regierung kann dem Parlament die Vertrauensfrage stellen, um festzustellen, ob es mit ihrer Haltung grundsätzlich noch übereinstimmt und gravierende Konflikte abklären.
Ein negatives Ergebnis führt häufig zum Rücktritt der Regierung oder zu Neuwahlen.
Demokratie ist Macht auf Zeiten in Deutschland spricht man von einer Vertrauensfrage im Sinne von
Artikel 68 des Grundgesetzes, wenn der Bundeskanzler an den Bundestag den Antrag richtet, ihm das Vertrauen auszusprechen.
Der Unterschied zum konstruktiven Misstrauensvotum liegt darin, dass der
Bundeskanzler selbst die Initiative ergreift und
nicht vom Parlament gegen ihn vorgegangen wird. Er kann mit der Vertrauensfrage oder schon mit ihrer bloßen Androhung die ihn tragende Parlamentsmehrheit disziplinieren. Wird sie nicht positiv beantwortet, kann er dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.
Die Vertrauensfrage
kann nicht beliebig zur Auflösung des Bundestages zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt genutzt werden, vielmehr muss eine „echte“ Regierungskrise vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich einer Organklage
1983 dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten in dieser Frage allerdings
einen großen Beurteilungsspielraum zugebilligt. Diesen Spielraum hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung über die Anträge gegen die Auflösung des Bundestages 2005 bestätigt.
schwarzGold - 13. Sep, 08:31